Dec 5, 2021 | Things worth knowing

2G plus auf Bayerischen Golfanlagen

15. BayIfSMV gilt zunächst bis 15. Dezember 2021

Mit Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) ist die Sportausübung auf allen Sportanlagen in Bayern (Indoor und Outdoor) zunächst zumindest bis 15. Dezember 2021 nur unter Anwendung der 2G+ Regel möglich. Somit können ab sofort nur nachweislich Genesene und vollständig Geimpfte, die zusätzlich einen gültigen aktuellen negativen PCR- oder Schnelltest vorweisen, weiter Golf spielen und trainieren.

Um Ihnen Golfspiel und Training dennoch weiter zu ermöglichen, sofern der Golfplatz nicht ohnehin witterungsbedingt gesperrt ist, bitten wir jeden Einzelnen, uns jeweils vor Nutzung der Anlage Ihre 2G+ Nachweise vorzulegen bzw. bei geschlossenem Sekretariat per Mail zukommen zu lassen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns alternativlos an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen, andernfalls drohen Bußgelder und/oder Platzsperre.

(Update 07. Dezember 2021: Der BGV ist mit den zuständigen Ministerien in Kontakt und in Diskussion, da eine undifferenzierte Einstufung von Sportstätten unabhängig von ihrem Infektionsrisiko unter 2G+ unverhältnismäßig erscheint. Wir informieren Sie umgehend, wenn es Änderungen zur aktuellen Verordnung gibt.)

(Update 14. Dezember 2021: Laut Änderung der 15. BaylfSMV vom 14.12.2021 gilt für Golfplätze ab dem 15. Dezember 2021 zunächst bis einschließlich 12. Januar 2022 die Zugangsregel 2G.

Lesen Sie hier das Corona Update des Bayerischen Golfverbandes, Ihre Nachweise schicken Sie bitte b.a.w. an folgende Mailadresse:

M. info@gcschlosselkofen.de


Current News