May 5, 2021 | Sports News

Wettkämpfe und Turniere starten

DGV Bulletin vom 3. Mai 2021

Einen weiteren Schritt in Richtung Normalität erfährt der Golfsport mit der Möglichkeit, unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorgaben Turniere und Wettkämpfe austragen zu dürfen. Auch wir im Golfclub Schloss Elkofen planen daher, Ihnen dies ab Juni wieder anzubieten, unsere Mannschaften nehmen an den Spieltagen der Golfligen teil.

Lesen Sie im Folgenden die genaue Formulierung der Entscheidung, die geplanten Turniere finden Sie immer aktuell in unserem Turnierplan.

Sportministerkonferenz mit Auslegung der Bundesnotbremse (§ 28b Abs. 1 Nr. 6 IfSG) zu Wettkämpfen im Golfsport

Der Sportministerkonferenz der Länder (SMK) - und mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern(BMI) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) - ist es gelungen, eine auf die Sportthemen begrenzte Auslegung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu formulieren. Diese Auslegung ermöglicht den Sportvereinen in Deutschland und ihren Mitgliedern „etwas mehr" Bewegungsfreiheit.

Mit DGV-Bulletin Nr. 31 vom 23. April 2021 hatten wir die Auswirkungen des jüngst vom Deutschen Bundestag beschlossenen 4. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erläutert. Die dort beschriebenen, bedeutsamen Änderungen für den Sport, und damit auch den Golfsport, wurden für den Fall eingeführt, in dem in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet. Auch bei dieser neuen gesetzlichen Regelung blieben auslegungsbedürftige Einzelfragen zurück.

Hier hat nun die Sportministerkonferenz der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Ende vergangener Woche auf den Sport begrenzte Auslegungen des Infektionsschutzgesetzes formuliert. Besonders wichtig auch für den Golfsport erscheint folgende Auslegungsregel für die Zulässigkeit von „Wettkämpfen“:

Zulässigkeit von Wettkämpfen (Wettspielen)

In dem Vermerk der SMK (als Anlage beigefügt) heißt es dazu im Wortlaut: „Laut Gesetz ist die Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten ohne zwischen Training und Wettkampf zu differenzieren. Die SMK geht davon aus, dass dort, wo ein Wettkampf unter der Einhaltung der einschränkenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) möglich ist – wie z. B. beim Tennis-Einzel –, ein solcher auch stattfinden darf.“

Damit formuliert die SMK mit Zustimmung des BMI und des BMG letztlich auch für den Golfsport, dass Wettspiele im Bereich der Golfamateure in den Golfvereinen trotz Geltung der Bundesnotbremse zulässig sind, wenn die ansonsten geltenden Regelungen (kontaktlos, allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Hygieneregeln) eingehalten werden.

Die aktuell durch die SMK erfolgte Auslegung gilt für die Anwendung der Bundesnotbremse, also bis diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder außer Kraft tritt. Dies erfolgt (gem. § 28b Abs. 2), wenn dort an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet (ab dem übernächsten Tag).

Letztlich formuliert die SMK nun eine Auslegung des Infektionsschutzgesetzes so, wie der DGV die Zulässigkeit von RP-Runden/Clubturnieren bereits in seiner zweiten überarbeiteten Fassung der „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetriebs auf Golfanlagen“ ( vor längerer Zeit) formuliert hat: Danach sind Golfwettspiele, weil sie sich so organisieren lassen, wie der sonst auch zugelassene allgemeine Spielbetrieb, zulässig, wenn die weiteren gesetzlichen Regelungen sowie Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden, es sei denn, es greift in einem Bundesland ein ausdrückliches Wettkampf-/Wettspielverbot nach Landesrecht.

Dies gilt auch für die Spieltage der Deutschen Golf Liga (DGL), sofern sie unter Beachtung des aufgestellten DGV-Schutz- und Hygienekonzeptes ausgetragen werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat dem DGV explizit bestätigt, dass der Spielbetrieb der DGL mit den DGV-Konzepten und Maßnahmen nach dem Verständnis des DOSB einen wesentlichen Beitrag zum sportlichen Erfolg der deutschen Golfelite leistet.


Current News