18.02.2022 | Wissenswert

3G auf Bayerischen Golfanlagen

15. BayIfSMV mit weitreichenden Lockerungen

Mit der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV), Update vom 17. Februar 2022, ist die Sportausübung auf allen Sportanlagen in Bayern (Indoor und Outdoor) unter Anwendung der 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich.

Somit sind Golfspiel und Golftraining ab sofort auch wieder für Ungeimpfte möglich, sofern ein Test nachgewiesen werden kann.

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

Lesen Sie die Details im Newsbeitrag sowie im Corona Update des Bayerischen Golfverbandes.


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