23.04.2021 | Wissenswert

Infektionsschutzgesetz des Bundes veröffentlicht

Die Konsequenzen für den Individualsport

Das 4. Infektionsschutzgesetz wurde am 13.04.2021 vom Kabinett und am 21.04.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Am 22. April hat sich der Bundesrat damit befasst. Am 23. April ist das Gesetz in Kraft getreten. Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerten und veröffentlichen dann alle Landkreise und kreisfreie Städte, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten.

Demnach, analog der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV), darf Individualsport bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz über 100 tagsüber kontaktfrei nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden, nicht im Verein oder einer Mannschaft.

Wir als Golfclub Schloss Elkofen sind verpflichtet, dieses Gesetz zu beachten und auf unserer Anlage umzusetzen. Die jeweils gültigen Regeln, unter anderem bei der Vergabe der Startzeiten oder Zusammensetzung und Größe der Flights, finden Sie tagesaktuell im Infoboard unsere Homepage.


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