02.12.2020 | Wissenswert

Golfanlagen geschlossen

Golfanlagen bis 20. Dezember 2020 geschlossen

Liebe Gäste, liebe Mitglieder,

zunächst hoffen wir sehr, es geht Ihnen gut und Sie sind alle gesund!

Leider sind nach der neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9.BaylfSMV) vom 30.11.2020 ab dem 01.12.2020 Golfplätze zu schließen, da § 10 Abs. 3 bestimmt, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt ist. Es fehlt die Ausnahmeregelung aus der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zulässig ist.

Hier auch der Auszug aus einem Brief des Bayerischen Golfverbandes vom 2. Dezember 2020:

"Nachdem nunmehr sich das Innenministerium auf wiederholte Nachfrage der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen hat, liegt eine einheitliche Interpretation der beteiligten Ministerien vor, wonach ab 1.12.2020 (gültig bis 20. Dezember) auch der "Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist". Um möglichen Interpretationen vorzubeugen, verweisen wir auf die Formulierung in der Verordnung, die von "Sportplätzen und anderen Sportstätten" spricht. Golfanlagen dürfen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden."

Die Schließung betrifft neben dem Golfplatz auch alle Übungsanlagen. Wir Informieren Sie natürlich sofort, sobald uns neue Informationen oder Beschlüsse zum weiteren Vorgehen vorliegen.

Ihr Team des Golfclubs Schloss Elkofen


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