07.06.2023 | Gastronomie
Am Samstag, 17. Juni, findet ab 19:00 Uhr das Sommerfest 2023 im Hochreiterhof statt.
Besonderes Highlight - Live-Musik der Band "Life Men". Life Men bestehen aus den beiden Musikern Henning Pöschl und Günter Werler.
Günter Werler
Ein echter Münchner. Musik prägt ihn bis heute. Er hat als Jugendlicher im Akkordeonorchester gespielt, das Musikabitur absolviert (Gesang, Klassisches Klavier), war Mitglied in verschiedenen Bands. Musikalisches Vorbild sind die Beatles.
Henning Pöschl
Er wuchs in München in einer Familie auf, in der die klassische Musik zuhause war und durfte daher Klavier und Geige lernen. Anfang der 60-er Jahre brachte ihn die Musik von Elvis, den Beatles und den Stones aber auch zur Gitarre. Bald wurde die erste Band gegründet und seitdem hat ihn die Popmusik nicht mehr losgelassen.
Dazu bietet Horatiu Steckerlfisch vom Grill an.
Kommt vorbei, wir freuen uns auf Euch und ein tolles Fest im Hochreiterhof. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Am Sonntag, den 29. Juni 2025, laden die Verantwortlichen des Fördervereins jugendlicher Golfer, Wolfgang Oswald, Andy Raith und Jens Höfler, auch heuer wieder zum beliebten Turnier zu Gunsten unserer Golfjugend ein.
Gespielt wird sowohl im Modus Stableford als auch Scramble, gestartet wird ab ca. 09:00 Uhr, der Erlös des Turniers kommt vollständig unserer Jugendarbeit zu Gute.
Es erwarten Euch eine Halfway mit leckeren Schmankerln und eine launige Siegerehrung mit vielen Preisen. Der Meldeschluss ist bereits am kommenden Freitag, den 27.06.2025 12:00 Uhr, alle weiteren Details hierzu findet Ihr in den Ausschreibungen in der Anlage.
Wolfgang, Andy, Jens und unsere Jugendwartin Patrizia Seinsch freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer!
Ausgrenzen (Regel 18.2)
Ausgrenzen sind generell durch weiße Pfosten gekennzeichnet.
Penalty Areas (Regel 17)
Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
Unbewegliche Hemmnisse
Alle Wege mit künstlich angelegter Oberfläche, Jungpflanzen gekennzeichnet mit Pflock / Bänder, alle großen Steine die nicht bewegt werden können, ebenso die Schutzhütten Bahn 9, Bahn 12, die Halfwayhütte und sämtliche Elektrozäune sind unbewegliche Hemmnisse. Erleichterung nach Regel 16.1.
Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und / oder blau Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden gilt die Linie. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Strafe für Verstoß Lochwettspiel - Lochverlust; Zählspiel – Zwei Schläge
Golfcart Nutzung
Bei vorgabewirksamen Turnieren dürfen Golfcarts nur von Spielern genutzt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit Eintrag Gehbehinderung vorzeigen oder ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen können.
Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)
Sonderregeln werden ggf. im Sekretariat und per Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben.
Wettspielregeln
Ergänzend gelten die Wettspielregelungen / Platzregeln der BGV Hardcard
Hinweise
Gewittergefahr
Lassen Sie Ihr Bag stehen und suchen Sie bitte die nächste Schutzhütte auf. Abschlag Bahnen 9, 11, 12,13, 15 oder die Unterführung zwischen Grün 7 und 16 und Abschlag Bahn 8 und 17.
Zur Sicherheit
Von Abschlag 1 und 6 sowie auf Spielbahn 1, 4, 16 und 17 darf nur gespielt werden, wenn sich der Spieler/in überzeugt hat, dass er niemanden gefährden kann. Signaleinrichtungen an Bahn 4 und 16 beachten und bedienen. Um von Grün 7 zu Abschlag 8 und von Grün 16 zu Abschlag 17 zu gelangen, muss die Straßenunterführung benutzt werden.
Distanzmarkierungen:
Edelstahlpfosten 3 Ringe 200 m, 2 Ringe 150 m, 1 Ring 100m und Bodenplatten gelb 200 m, rot 150 m, weiß 100 m; gemessen bis Grünanfang.
Richtlinien für das Verhalten von Spielern (Regel 1.2)
Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (ergänzend zu Regel 1.2a)
Die Spielleitung kann für ein Fehlverhalten bzw. schwerwiegendes Fehlverhalten nach eigenem Ermessen eine Golfstrafe aussprechen (ein Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation)
Das Betreten und Benutzen der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt ebenso für die Benutzung von Golfcarts.
April 2020 - Spielausschuss